Die Versammlungsstättenverordnung gilt nicht für Fliegende Bauten. Hierzu ist die Richtlinie über den Bau und Betrieb von Fliegenden Bauten zu beachten.
Die Versammlungsstättenverordnung gilt nicht für Fliegende Bauten. Hierzu ist die Richtlinie über den Bau und Betrieb von Fliegenden Bauten zu beachten.
Ein gut geplantes Event ist ein voller Erfolg – für Veranstalter und Besucher. Hinter der Planung steckt viel Arbeit und Aufwand. Dazu zählen nicht nur die Fragen rund um das Programm, das Catering und den Highlights. Ein ausgefeiltes Sicherheitskonzept für Veranstaltungen ist unabdingbar, damit die Veranstaltungssicherheit für die Gäste gewährleistet ist. Wir zeigen, wie ein gutes Sicherheitskonzept aussieht und was beachtet werden sollte.
Die Versammlungsstättenverordnung ist immer zu beachten, wenn der Event einen der nachstehenden Parameter erfüllt. Diese Verordnung dient dem Schutz der Gäste und sollte immer in allen Punkten geprüft werden.
Ein Fest feiern. Kein Problem! Klar kenn ich mich damit aus.
Wir alle kennen diese Aussagen. Leider unterliegt das Ausrichten einer Feier oder Veranstaltung auch vielen verschiedenen Auflagen und Verordnungen, die den wenigsten Bürgern bekannt sind. Auch wenn es sich um eine vermeintlich "private Veranstaltung" handelt, so gelten doch die nachstehenden Gesetze und Verordnungen.
Fliegende Bauten sind technische Konstruktionen, die wiederkehrend an unterschiedlichen Orten auf- und abgebaut werden. Bei Events handet es sich hauptsächlich um Bühnendächer, Festzelte und ähnliche Konstruktionen. Je nach Bauart ist dafür ein Standsicherheitsnachweis oder ein Baubuch erforderlich.
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Dorothea Zengraff-Erdélyi
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