Die Versammlungsstättenverordnung gilt nicht für Fliegende Bauten. Hierzu ist die Richtlinie über den Bau und Betrieb von Fliegenden Bauten zu beachten.
Die Versammlungsstättenverordnung gilt nicht für Fliegende Bauten. Hierzu ist die Richtlinie über den Bau und Betrieb von Fliegenden Bauten zu beachten.
Scheinwerfer dienen der Beleuchtung und Inszenierung von Schauspiel, Musikdarbietungen in kleinen und großen Hallen und vermehrt zur Unterstützung von Musik in Clubs und Diskotheken. Dem Lichttechniker stehen mittlerweile unzählige Effektstrahler zur Verfügung. Allerdings haben sich zwei Haupt-Scheinwerferarten durchgesetzt: der Moving Head und ein weiterer (beweglicher) Effektstrahler – der Scanner.
Der Moving Head bewegt sich nach Bedarf um alle Achsen. Dabei enthält der Kopf das Leuchtmittel. Beim Scanner ist das Lichtquelle fixiert. Der Lichtstrahl bewegt sich in verschiedene Richtungen. Ein beweglicher Spiegel innerhalb des Scheinwerfers lenkt den Lichtstrahl. Zur Ausstattung beider Scheinwerfer gehören Systeme zum Wechseln der Farben und Lichtregulierungsfunktionen. Es folgt eine Vorstellung beider Effektstrahler mit ihren Eigenarten sowie ein Vergleich mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen.
Bei kleinen Riggs, wie einem Rechteck von 4 x 6 m, unter der Verwendung von 3- oder 4-Punkt Traversen - wie beispielsweise von Global Truss - wird fast immer keine Berechnung angestrebt. Man baut 4 Tower oder Lifte auf und hängt alles benötigte - Licht und Ton - hinein.
So weit, so gut.
Sobald die Traversenstücke aber länger werden (10, 15 oder 20 m) oder feste Flugpunkte mit definierten Lasten vorgegeben werden, scheitert dieses Verfahren. Damit Menschen und Material keinen Schaden nehmen - was schon die UVV definieren - verwendet man im Profisektor hierfür Berechnungsprogramme wie SEBBES.
Grafik: Markus Sorger
Traversen werden verwendet, um Licht- und Tonanlagen über die Zuschauer oder die Darsteller auf der Bühne zu befestigen. Das Anheben der Traversen kann wahlweise über Kurbelstative (einfachste Ausführung zum Heben von geringen Lasten), Liften oder Groundsupports erfolgen.
Alternativ dazu können die Lasten natürlich auch über vorhandene Fixpunkte an - beispielsweise einer Hallendecke - befestigt werden. Hierzu kommen Kettenzüge (Movecat, Lonestar, Chainmaster) zum Einsatz, welche die Taversen an die Decke ziehen.
Allergenkennzeichnung für lose Produkte ab dem 13.12.2014
Von großem Vorteil für Allergiker ist die am 26. November 2007 in Kraft getretene EU - Richtlinie 2007/68/EG (Überarbeitung von 2003/89/EG) über die Etikettierung verpackter Lebensmittel.
Mit der EU-Verordnung vom 22. November 2011 wird die Allergenkennzeichnung auf europäischer Ebene neu geregelt. Ab dem 13. Dezember 2014 müssen Zutaten mit allergener oder Unverträglichkeiten auslösender Wirkung im Zutatenverzeichnis besonders hervorgehoben werden. Zudem ist verpflichtend vorgesehen, dass auch unverpackte bzw. lose Ware gekennzeichnet werden muss.
Was bislang nur für verpackte Lebensmittel galt, betrifft nun auch Bäckereien, Metzgereien, Restaurants, Imbissbetriebe und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung.
Die 14 häufigsten Verursacher von Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten müssen im Zutatenverzeichnis jedes Lebensmittels aufgelistet werden.
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