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Gemeinschaftsverpflegung

Der Bereich Gemeinschaftsverpflegung steht in unserem Hause für die Versorgung von Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für Seniorenbetreuung.

 

Hierfür wurde ein fester Speiseplan nach den Richtlinien der gesunden Ernährung der "Deutschen Gesellschaft für Ernährung" (DGE) aufgestellt. Die Mahlzeiten orientieren sich an den Empfehlungen der DGE, den D-A-CH-Referenzwerten und dem Forschungsinstitut für Kinderernährung in Dortmund (FKE).

Die nachstehende Grafik der Ernährungspyramide zeigt den täglichen Bedarf eines Erwachsenen:

 

Ernährungspyramide

Unterschiede zeigen sich in der Ernährung eines Kindes, eines Jugendlichen und eines Erwachsenen lediglich in der Menge und der Würze, nicht in der Zusammensetzung. Somit ändern sich die Mengen der Lebensmittel in Abhängigkeit vom Energiebedarf und somit vom Alter. Die DGE hat einen Ernährungsplan für Kinder erstellt, der in Kombination mit dem Forschungsinstitut für Kinderernährung in Dortmund (FKE) die Basis unseres Speiseplans darstellt.


Dieser optimierte Ernährungsplan erfüllt zwei wesentliche Forderungen:

- Der Bedarf an allen Nährstoffen, die Kinder und Jugendliche für Wachstum, Entwicklung und Gesundheit benötigen, wird abgedeckt.
- Er dient der Prävention - d.h. er trägt dazu bei, den sogenannten Zivilisationskrankheiten schon frühzeitig vorzubeugen. Diese sind z.B. Herz-Kreislauf-Krankheiten, Diabetes mellitius Typ II, Adipositas (Fettsucht), Osteoporose, Gicht und manche Krebsarten.

An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass das von unserem Unternehmen gelieferte Mittagessen nur etwa ein Drittel des täglichen Bedarfs darstellt. Die Eltern der Schüler und Kleinkinder sollten ergänzend dazu beitragen den verbleibenden Bedarf in Anlehnung der vorstehend beschriebenen Methode fortzuführen.


Biosiegel

100% biologisch, garantiert!

Die Verwendung von BIO-Produkten sehen wir als selbstverständlich an. Wir stellen es unseren Kunden - nicht nur im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung - frei, ob Sie sich für unsere Bio-Produktlinie oder unsere konventionell hergestellten Waren entscheiden. Somit ist es jeder Einrichtung möglich sich bei der Bestellung für die Bio-Produktlinie oder die konventionellen Waren zu entscheiden.

Gesundheitliche Unverträglichkeit oder eine Glaubensfrage?

Wie verhält es sich mit der Berücksichtigung von gesundheitlicher Unverträglichkeit gegenüber einzelnen Zutaten oder aus Gründen des Glaubens? Grundsätzlich beachten wir diese Begebenheiten in einem vertretbaren Rahmen ohne jegliche Mehrkosten oder einem Umlageverfahren.
So wird unterschieden nach

- A - Gemeinschaftsverpflegung, allgemein (Zubereitung ohne Einschränkungen)
Wird ohne Einschränkung von uns angeboten.

- B - Gemeinschaftsverpflegung für Muslime (Zubereitung ohne Schweinefleisch)
Wird ohne Einschränkung von uns angeboten.

- C - Gemeinschaftsverpflegung für Vegetarier (Zubereitung ohne Fleisch)
Wird im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung angeboten, da täglich mindestens 2 vegetarische Komponenten vorhanden sind.

- D - Gemeinschaftsverpflegung bei Zöliakie (Glutenunverträglichkeit) (Zubereitung ohne Gluten)
Wird im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung in individuellen Fällen angeboten.

- E - Gemeinschaftsverpflegung bei Lactose-Intoleranz (Zubereitung ohne Milchzucker (laktosefrei))
Wird im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung in individuellen Fällen angeboten.

Nicht zuletzt werden natürlich alle 14 Allergengruppen in unseren Speisepläne berücksichtigt und vorschriftmäßig ausgewiesen.

 

Wie häufig wiederholen sich die Gerichte?

Die Speisenfolge unseres ausgewogenen und abwechslungsreichen Speiseplans wiederholt sich erst nach etwa 12 Wochen. Die Zusammenstellung der Menüs beinhaltet jeweils eine Hauptspeise mit Beilage und einen Salat oder einem Dessert. Wird kein Salat oder Dessert zur Hauptspeise gereicht, ergänzen wir die Menüfolge durch eine Suppe.

Warum können die Speisepläne nicht noch detaillierter sein?

Wir produzieren unsere Speisen stets frisch. Da unsere Speisepläne immer für 4 Wochen im Voraus veröffentlicht werden, ist es verständlich, dass uns bei diesen Vorlaufzeiten kein Lieferant ein explizites Frischeprodukt garantieren kann. Frische und Qualität bedeuten für uns das Optimum. Daher stellen wir Qualität und Frische immer vor die detaillierte Formulierung in den Speiseplänen. Somit besteht die Möglichkeit beim täglichen Einkauf der frischen Produkte sich für eine Alternative zu entscheiden, wenn der geplante Artikel nicht die geforderte Qualität aufweist.

Verwenden wir Geschmacksverstärker?

Nein! Geschmacksverstärker, Glutamat und Co. finden in unserer Küche keinen Platz. Wir bauen auf rein natürliche Geschmacksaromen, wie sie bereits in hochwertigen natürlichen Produkten vorhanden sind. Es besteht eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für Geschmacksverstärker. Diese müssten dann gut leserlich auf den Speiseplänen in Erscheinung treten.

Kann der Speiseplan auch geändert werden?

Hinter dem 12-wöchigen Speiseplan verbirgt sich eine komplexe Logistik, die Überschneidungen bzw. Wiederholungen vermeidet und trotzdem auf die Vorgaben der DGE und FKE achtet. Ein Fleischgericht durch beispielesweise ein wöchentlich neues Fischgericht zu ersetzen bedeutet, dass 12 neue Fischgerichte ausgewählt und eingeführt werden müssen. Dies ist selbstverständlich möglich, wenn dadurch der Grundsatz der gesunden Ernährung für Kinder nicht verletzt wird.

Wie ist der tägliche Ablauf bei der Auslieferung der Speisen?

Die Belieferung erfolgt täglich (von Montag bis Freitag) durch unser Servicepersonal zu einer gemeinsam vereinbarten Uhrzeit. Die Anlieferung der warmen (über 65°C) und kalten (unter 7°C) Gerichte erfolgt in Thermobehältern mit Gastronorm-Einsätzen aus Edelstahl. Dies entspricht den Vorschriften nach dem HACCP-Konzept (Hazard Analysis and Critical Control Points) und der EU-Hygieneverordnung. Nach bestehender Vorschrift muss die Temperatur der Speisen stichprobenartig bei der Anlieferung durch geschultes Personal überprüft werden. Je nach Gruppengröße ist eine Aufteilung in eine oder mehrere Einheiten zur besseren Speisenausgabe möglich. Die Rückholung erfolgt tagesgleich. Die Belieferung und Rückholung, eine fachgerechte Entsorgung der Speisereste (EU-Verordnung Nr. 1774/2002/EG: Verbot der Entsorgung über die Bio- oder Restmülltonne seit 01.05.2004) sowie die Reinigung der Behälter werden nicht gesondert berechnet. Dies ermöglicht eine einfache Kalkulation auf Basis der einzelnen Menüs.

Wie steht es um die Kosten?

Der Preis für ein Mittagsmenü liegt derzeit zwischen 2,65 und 3,95 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 7 %. Bei größeren Abnahmemengen oder im Rahmen von langfristigen Verträgen räumen wir Ihnen gerne individuelle Rabatte ein.

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